Bhagavad Gita

Bhagavad Gita Kapitel 2 Vers 47 - Du hast das Recht darauf dein Karma auszuarbeiten

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Sinopse

Die Ausarbeitung deines Karmas ist sowohl dein Recht als auch deine Pflicht. Nach den Früchten deiner Handlungen solltest du nicht streben, denn dies schafft erneut Bindung. Wenn du nicht nach den Früchten deiner Handlung strebst reinigst du dich durch deine Handlungen und gelangst schlussendlich zur Befreiung. Deswegen ist es auch nicht gut träge zu werden und aufhören zu handeln, solange du noch Karma hast. Mehr Informationen über die Bhagavad Gita findest du hier. Mehr Informationen über Yoga, Meditation und Spiritualität findest du hier.