Dein Gutes Recht: Star-anwalt Ingo Lenßen Klärt's

Folge 151: Fitnesscenter bietet nicht alle Leistungen wegen Corona an

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Sinopse

Carla aus Karlsruhe mailt uns folgendes: "In Deutschland gehen über 11 Millionen Menschen ins Fitnessstudio. Dürfen die Fitnessstudios den gesamten Mitgliedsbeitrag einfordern, wenn sie nicht das im Vertrag stehende gesamte Angebot stellen? So sind Wellnessbereich, Schwimmbecken, Sauna, Solebecken, Duschen und Umkleiden usw. gesperrt. Das Angebot kann nicht voll genutzt werden. Aber der Beitrag berechnet sich ja aus dem gesamten Angebote. Über eine Antwort würde ich und weitere 11 Millionen Menschen sich sehr freuen." Und die Antwort hören alle 11 Millionen Fitnesscentergeher*innen hier - von Star-Anwalt Ingo Lenßen.